Gemeinde Niederaichbach
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Freiberufliche Tätigkeit; Anzeige der Betriebseröffnung

Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie gegenüber dem zuständigen Finanzamt unmittelbar anzeigen und zusätzlich den entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (siehe unter Registerkarte "Beschreibung") abgeben.

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