Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Niederaichbach hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung, die derzeit erfolgt, wird die BayEGovV umgesetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internetangebot www.gemeinde-niederaichbach.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.09.2020 erstellt. Die Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 10.09.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns per E-Mail mitteilen: info_at_niederaichbach.de
Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie per E-Mail einholen: info_at_niederaichbach.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Barbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Niederaichbach
Rathausstraße 2
84100 Niederaichbach
Telefon: 08702/9404-0
Fax: 08702/9404-40
E-Mail: info_at_niederaichbach.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv_at_bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung.bitv.html