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Zweite Juristische Staatsprüfung; Anmeldung

Ehemalige Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich nicht mehr im Vorbereitungsdienst oder Ergänzungsvorbereitungsdienst befinden und die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

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