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Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung nach einer Abfindung

Auch wenn Sie im Zuge einer Wiederheirat eine Abfindung erhalten haben, können Sie auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

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