BayernPortal

Waffenherstellung und/oder Waffenhandel; Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle

Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors