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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung; Beantragung der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung errichtet haben, können Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall das Gericht (bzw. ein Arzt) von diesem Vorsorgedokument erfährt.

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