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Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Bauartzulassung

Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie  eine Bauartzulassung beantragen.

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