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Verpackungsentsorgung; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen

Im EU/EWR-Ausland niedergelassene Sachverständige für Verpackungsentsorgung, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland Sachverständigentätigkeiten durchführen wollen, können die Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation beantragen.

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