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Umweltvereinigung; Beantragung der Anerkennung als in Bayern tätige Umweltvereinigung

Umweltvereinigungen deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet des Freistaates Bayern hinausgeht, können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beim Bayerischen Landesamt für Umwelt beantragen.
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