Tierarzt/Tierärztin; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Wenn Sie den tierärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Tierarzt/Tierärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer.
keine
keine
- Approbationsurkunde im Original
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Stand 11.11.2025
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)