Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Polizei (Fachlaufbahn Polizei- und Verfassungsschutz)
Das Studium in der Fachlaufbahn Polizei- und Verfassungsschutz zeichnet sich durch die effiziente Verbindung von theoretischer Ausbildung (Hochschulstudium) und praktischer Ausbildung bei der Bayerischen Polizei aus.
Die Fachlaufbahn Polizei- und Verfassungsschutz mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)" trägt dem Nachwuchskräftebedarf der Bayerischen Polizei Rechnung und soll ihn auf Dauer absichern.
Am Fachbereich Polizei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg und Kastl findet das fachspezifische Studium statt.
Die berufspraktische Ausbildung an verschiedenen Polizeidienststellen rundet die Ausbildung ab.
Beim Fachbereich Polizei wird für die Fachlaufbahn Polizei (Schutz- u. Kriminalpolizei) und Verfassungsschutz für die 3. Qualifikationsebene ausgebildet. Wegen des späteren möglichen Übertritts vom (uniformierten) Polizeivollzugs- zum Kriminaldienst und umgekehrt besteht beim Fachbereich Polizei die Besonderheit, dass keine eigenen Fachrichtungen (Studiengänge) eingerichtet sind.
Das Studium beginnt zweimal jährlich, jeweils Anfang März und Anfang September. Die Einstellungszahlen orientieren sich am Bedarf der Bayerischen Polizei. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Allgemeine Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Körpergröße mindestens 160 cm* (Vortest bei Unterschreitung der Mindestgröße)
- Alter zwischen 17 und 30* Jahre am Einstellungstag
- gesundheitliche Eignung
- Gesetzestreue, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- nur zulässige Tätowierungen
- Deutsches (Jugend-) Schwimmabzeichen, mind. Bronze (Eigenerklärung genügt)
Schulische Voraussetzungen
- unbeschränkte Fachhochschulreife
- fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
- Meisterprüfung und Beratungsgespräch an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
*Ausnahmen möglich, bitte besprechen Sie die Details bei der Einstellungsberatung
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").
Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort.
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Art. 8 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
Ausbildung
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Art. 22 bis 33 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
Regelbewerber und Regelbewerberinnen
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Art. 35 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
Vorbereitungsdienst
- Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (FachV-Pol/VS)
Stand 07.08.2025
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Zentralverwaltung (siehe BayernPortal)