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Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende; Beantragung einer Bestätigung

Wenn Sie als Betrieb oder Austauschorganisation ausländischen Studierenden oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Praktikum in Deutschland anbieten möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür vorab die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit einholen.

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