Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Auf Wunsch der Schule begutachten die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
keine
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
- § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
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Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
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Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
vom 20. Dezember 2008
Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.
Stand 12.06.2026
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)