Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.
Die Regierungen unterstützen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse für Referentenhonorare und Fahrtkosten. Für Beruflich Oberschulen (FOS und BOS) sind entsprechend die MB-Dienststellen zuständig.
Es werden vorrangig Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind, den Prozess der inneren Schulentwicklung vor Ort zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere die Begleitung und Betreuung von Schulen bei Zielfindungs- und Zielumsetzungsprozessen z.B. nach externer oder interner Evaluation oder im Rahmen der Umsetzung der des schuleigenen Medienkonzepts.
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Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 – Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 41 – Förderschulen)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 42.1 – Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Lehrerfortbildung in Bayern
Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51011
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Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung
Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 5. Dezember 2002 Nr. III/7-P4100-6/114545
Ein Antrag für Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme bei der Regierung (im Bereich der Grund- und Mittelschulen: jeweils über das Staatliche Schulamt) bzw. bei der zuständigen MB-Dienststelle einzureichen.
Stand 21.05.2026
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)