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Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung der Anerkennung

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die amtliche Anerkennung als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen) oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen).
Beschreibung
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

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