Rundfunkbeitrag; Mitteilgung einer Änderung durch ein Unternehmen oder eine Institution
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
-
Rundfunktbeitrag - Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern
Sie möchten die Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern? Verwenden Sie bitte dieses Formular.
Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben, ändern, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bitte beachten Sie die gesetzlich festgelegte Mitteilungsfrist für Änderungen der Beschäftigtenzahl und/oder der Zählweise des vorangegangenen Kalenderjahres bis zum 31.03. Verspätete Mitteilungen, die sich vergünstigend für Sie auswirken, werden erst zum 1.4. des Folgejahres berücksichtigt.
Für die Änderung der Daten fallen keine Kosten an.
-
Rundfunkbeitrag - Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern
Sie sind mit der Firma umgezogen, haben eine neue Bankverbindung oder möchten bequem am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Sie benötigen dazu nur Ihre Beitragsnummer.
Sie können Änderungen online oder postalisch übermitteln.
Online
- Rufen Sie das Online-Verfahren und folgen Sie der dort bereitgestellten Schritt-für Schritt Anleitung. Alternativ können Sie die Änderung auch postalisch durchführen. Einige Änderungen können nur postalisch durchgeführt werden.
Postalisch
- Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" im Format PDF auf.
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
- Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Stand 19.06.2026
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)