Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn
- Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
- der Beitragszahler verstorben ist,
- Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
- Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
- Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
- sonstige Gründe zutreffen.
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
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Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
- wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung
Es fallen keine Kosten an.
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Rundfunkbeitrag abmelden
Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Dateianhänge senden. Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Stand 11.11.2025
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)