Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über beendete Restrukturierungsverfahren
Die Restrukturierungsgerichte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Die Statistik über beendete Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.
Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.
Die Statistik gibt Auskunft über beendete Restrukturierungsverfahren. Sie gibt Informationen über den Ausgang eines Restrukturierungsverfahrens.
EVAS: 52431
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
kostenfrei
-
Widerspruch
D etaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
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Erforderliche Unterlage/n
keine
Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten übermittelt.
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Stand 02.09.2026
Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)