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Rechtliche Betreuung; Einreichung des Vermögensverzeichnisses für Betreuungsgerichte

Sofern dem Betreuer der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, muss zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person eingereicht werden.

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