BayernPortal

Radioaktive Stoffe; Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

Der Eintritt eines Notfalls, Störfalls oder eines sonstigen bedeutsamen Vorkommnisses sowie das Abhandenkommen, den Fund oder die Erlangung radioaktiver Stoffe ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Beschreibung
Fristen
Hinweise
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors