BayernPortal

Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern psychotherapeutisch tätig werden wollen.

Beschreibung
Fristen
Hinweise
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors