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Pflanzenschutzgeräte; Beantragung der Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die beschreibende Liste

Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.

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