BayernPortal

Pflanzengesundheitszeugnis; Beantragung für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU

Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Online-Verfahren

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors