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Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände mit Pflanzengesundheitszeugnis; Beantragung der Registrierung für die Ausfuhr

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände in Nicht-EU-Staaten ausführen wollen und ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen, müssen Sie sich registrieren lassen.

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