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Personenverkehrsstatistik; Übermittlung von fünfjährlichen Daten des gewerblichen Personennahverkehrs und des Omnibusfernverkehrs

Betriebsführer oder beauftragte Beförderer im Schienennahverkehr und im Personennah- oder Personenfernverkehr mit Omnibussen müssen jährlich oder fünfjährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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