Online-Ausweisfunktion; Beantragung eines Berechtigungszertifikats
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als anbietende Organisation in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzerin und Nutzer sowie Diensteanbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
- Diensteanbieter und
- Identifizierungsdiensteanbieter
- Vor-Ort-Diensteanbieter
Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:
- der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
- das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
- der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.
Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern
Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in Ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaberinnen beziehungsweise der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.
Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern
Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
Die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Die Inhaberin oder der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin beziehungsweise den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Fotos und seiner Personendaten identifizieren.
Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch die Inhaberin oder den Inhaber der Berechtigung ersetzt.
Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern
Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen. Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.
Hinweis: Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als antragstellende Organisation selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
- Diensteanbieter
- Identifizierungsdiensteanbieter
- Vor-Ort-Diensteanbieter
Weitere Voraussetzungen:
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Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
- Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen,
- Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
- Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
- es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
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Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
- Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
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Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder ein Dienstleistungsunternehmen als eID-Service-Provider oder
- eine geeignete Software,
- ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
- eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.
Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
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Sie bekommen dann per Post
- den Nachweis über die Berechtigung oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
- oder eine Aufforderung zur Neubeantragung
Online-Antragstellung:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
-
Sie bekommen dann wahlweise per Post oder in Ihren digitalen Postkorb der BundID
- den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
- (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)
- Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
- Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.
Sie können im Bundesportal auch Informationen oder Dokumente zu einem bestehen Antrag nachreichen, Ihren Antrag zurückziehen oder Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen.
Hinweis: eID-Service-Unternehmen können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.
Ausstellung eines Berechtigungszertifikates Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können. (1 bis 2 Wochen)
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Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Datenschutzerklärung
- Handelsregisterauszug (nur für E-Business)
- Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung
- Zum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.
- Falls Sie ein technisches Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.
- Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter)
Erteilung einer Berechtigung
Gebühr: 102 EUR
abgelehnter Antrag auf Berechtigung
Gebühr: 80 EUR
Rücknahme oder Widerruf einer Berechtigung
Gebühr: 115 EUR
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Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal
Formularpaket enthält Vordrucke (PDF) für:
- Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal
- Anlage: Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit (§ 28 PAuswV)
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Anlage: Kurze Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung nach § 21 Abs.2 Nr.2 PAuswG
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Antrag: Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion
Mit diesem Antrag können Sie erstmalig ein Berechtigungszertifikat beantragen, es verlängern oder Änderungen mitteilen.
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Nach dem Bescheid: Widerspruch einlegen als Person im Auftrag einer Organisation
Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, können Sie hier als Person im Auftrag einer Organisation Widerspruch einlegen.
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Nach dem Bescheid: Widerspruch einlegen als Organisation
Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, können Sie hier als Organisation für die eigene Organisation oder im Auftrag einer Organisation Widerspruch einlegen.
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Nach dem Antrag: Informationen oder Dokumente nachreichen
Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie hier Informationen oder Dokumente nachreichen.
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Nach dem Antrag: Antrag zurückziehen
Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie ihn hier zurückziehen.
- Widerspruch
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Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 03.11.2025
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)