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Mini-One-Stop-Shop; Abgabe einer Steuerklärung durch Unternehmen mit Sitz in der EU

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Besteuerungsverfahren Mini-One-Stop-Shop (M1SS) erklären und versteuern.

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