Laufende Wirtschaftsrechnungen; Übermittlung von Daten
Personen, die sich zur Teilnahme bereit erklärt haben und ausgewählt wurden, übermitteln Daten über Ihre Ein- und Ausgaben an das Statistische Landesamt.
Die Erhebung erfolgt als dezentrale, repräsentative Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder, wobei unterschiedliche Befragungswege zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden machen ihre Angaben online oder in Papierform.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig, es besteht KEINE Auskunftspflicht. Die Laufende Wirtschaftsrechnung ( LWR) ist eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt.
Bei den LWR handelt es sich um eine Quoten-Stichprobe, bei der nicht alle, sondern jährlich rund 12.000 private Haushalte befragt werden.
Als Auswahlgrundlage für die Erhebung dienen alle Haushalte, die sich auf Grund von Werbemaßnahmen der Statistischen Landesämter (v.a. durch Anwerbung der Teilnehmer der jeweils vorangegangenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ) bereit erklärten, die mit den Erhebungsunterlagen abgefragten Angaben freiwillig zu machen.
Als Schichtungsmerkmale dienen der Haushaltstyp, das Haushaltsnettoeinkommen und die Erwerbstätigkeit der Haupteinkommensperson.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Erhebung findet während eines kompletten Kalenderjahres, von Januar bis Dezember statt, die Haushalte werden nach dem Quotenplan auf die verschiedenen Monate verteilt.
Grundgesamtheit
Zur Grundgesamtheit zählen alle Privathaushalte in Deutschland. Nur Haushalte von Selbstständigen werden nicht einbezogen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder.
Zudem werden bei den LWR Fragen zum Beispiel zur Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie der Einkommenssituation gestellt.
Nutzerbedarf
Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der LWR zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die LWR-Daten dienen dazu, die Struktur des Warenkorbs, der für die Berechnung der Inflationsrate genutzt wird, zu aktualisieren.
Die Nachfrage der privaten Haushalte nach Konsumgütern stellt einen entscheidenden Faktor im Wirtschaftsleben dar. Ausreichende Informationen darüber sind eine unerlässliche Voraussetzung nicht nur für eine sachgerechte staatliche Konjunktur- und Strukturpolitik, sondern auch für die Produktions- und Absatzplanung der Unternehmen.
Weitere Hauptnutzende sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die entsprechenden Landesministerien und Forschungseinrichtungen.
EVAS: 63111
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
kostenfrei
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Online-Meldeverfahren IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
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Erforderliche Unterlage/n
keine
Teilnahme online / per App
Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und Ihre Zugangsdaten für die elektronische Meldung. Die Frist für die vollständige Teilnahme wird Ihnen ebenfalls in diesem Schreiben mitgeteilt.
Teilnahme mittels Papierunterlage
Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und die Unterlagen in Papierform. Diese schicken Sie dann in der Ihnen ebenfalls mitgeteilten Frist ausgefüllt zurück.
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Stand 05.09.2026
Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)