Kulturgut; Beantragung einer vorübergehenden Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut in einen Drittstaat
Wenn Sie nationales Kulturgut höchstens 5 Jahre aus Deutschland in einen Drittstaat ausführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung.
Die Ausfuhr von national wertvollem Kulturgut ins Ausland ist reguliert, um den Abwanderungsschutz zu stärken und gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen.
Daher benötigen Sie für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut aus Deutschland in einen Drittstaat eine Ausfuhrgenehmigung.
Von vorübergehender Ausfuhr spricht man, wenn sie für einen befristeten Zeitraum von höchstens 5 Jahren erfolgt.
Das nationale Kulturgut ist, unabhängig vom Alter und vom Wert, Teil des kulturellen Erbes Deutschlands. Es umfasst alle Objekte, die in eine der folgenden Kategorien gehören:
- im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes gelistet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen
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in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen, Kulturgut bewahrenden Einrichtung, zum Beispiel:
- Museen
- Archive
- Bibliotheken
- im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird
- Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder
Sie müssen
- Eigentümerin oder Eigentümer des Kulturguts oder
- eine bevollmächtigte dritte Person
sein, um den Antrag stellen zu können. Das belegen Sie mit einem sogenannten Provenienznachweis. Dieser dokumentiert die Herkunft Ihres Objektes. Geeignete Nachweise können zum Beispiel sein:
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Belege für den Kauf oder sonstigen Erwerb
- Kaufverträge
- Rechnungen
- Testamente
- Versicherungsnachweise
- Auszüge aus Auktions- und Ausstellungskatalogen
- alte Fotografien, die das Werk zeigen
Sie beantragen die Genehmigung bei der obersten Landesbehörde des Landes,
- in dessen Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes das Kulturgut eingetragen ist, oder
- in dem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet.
- Bei dem auszuführenden Objekt handelt es sich um nationales Kulturgut.
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Kulturguts oder eine bevollmächtigte dritte Person.
- Sie können glaubhaft machen, dass das zur Ausfuhr bestimmte Kulturgut unbeschadet und vor Ende des befristeten Zeitraums wieder in das Bundesgebiet zurück überführt wird.
- Sie haben die erforderlichen Unterlagen eingereicht.
- Eine Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut können Sie per Post, online oder hybrid beantragen.
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Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung schriftlich per Post beantragen wollen:
- Laden Sie das entsprechende PDF-Formular herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das PDF-Formular einmal einseitig aus.
- Das PDF enthält 3 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
- Alle Ausfertigungen müssen ausgefüllt werden.
- Fügen Sie den Ausfertigungen die notwendigen Nachweise bei.
- Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen.
- Senden Sie alle Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung.
- Bei positiver Entscheidung werden 2 Ausfertigungen mit der Genehmigung versehen und an Sie zurückgeschickt.
- Beide Ausfertigungen müssen der zuständigen Ausfuhrzollstelle zusammen mit der Ausfuhranmeldung vorgelegt werden.
- Die Ausfuhrzollstelle bestätigt auf beiden Ausfertigungen, dass sie die Ausfuhrgenehmigung gesichtet hat, und händigt Ihnen die erste Ausfertigung wieder aus. Die Ausfuhrzollstelle behält die zweite Ausfertigung und sendet sie an die zuständige Behörde, die die Genehmigung ausgestellt hat, zurück.
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Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung online beantragen wollen:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Authentifizieren Sie sich mit Ihrem BundID-Konto (natürliche Personen) oder per "Mein Unternehmenskonto" (Organisationen).
- Füllen Sie das Online-Formular aus und fügen Sie die erforderlichen Anlagen bei.
- Senden Sie das Online-Formular ab.
- Speichern Sie die bereitgestellte Einreichungsbestätigung für Nachweiszwecke.
- Eine Online-Bescheidung ist zurzeit noch nicht möglich.
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Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung hybrid beantragen wollen:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Wenn Sie nach der Identifizierungsmethode gefragt werden, klicken Sie auf "Ohne Anmeldung" und auf "Weiter".
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Senden Sie das Online-Formular ab.
- Drucken Sie das Ergebnis-PDF-Formular einmal einseitig in Farbe aus.
- Das PDF enthält 3 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
- Fügen Sie den Ausfertigungen die noch fehlenden Nachweise bei.
- Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen.
- Senden Sie alle Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
- Unabhängig von der Antragsweise erhalten Sie bei negativer Entscheidung über Ihren Antrag einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung.
- Wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird, erhalten Sie einen Bescheid, den Sie bei Ausfuhr des Kulturguts mitführen.
- Sie müssen das Kulturgut unbeschadet innerhalb von 5 Jahren wieder nach Deutschland einführen.
Für eine vorübergehende Ausfuhr von nationalen Kulturgütern in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) brauchen Sie ebenfalls eine Ausfuhrgenehmigung.
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Erforderliche Unterlage/n
- ein oder mehrere Fotos des auszuführenden Kulturguts, mindestens im Format 9x12 cm
- Provenienznachweis
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optional:
- Werksverzeichnis
- Auktions- oder Ausstellungskatalog
- Bibliografie
- Wertnachweis
- weitere Nachweise
Bayernweite Ergänzung
25 bis 250 EUR (lfd. Nr. 3.III.1 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz)-
Ausfuhrgenehmigung nach § 22 des Kulturgutschutzgesetzes für die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Sie werden auf der Plattform für Anträge nach dem Bereich, dem Verfahren und Ihrem Bundesland gefragt. Anschließend werden Sie zu dem passenden PDF-Formular geleitet. Das Formular fragt alle wichtigen Details ab, die die zuständige Behörde benötigt, um eine Entscheidung für oder gegen eine vorübergehende Ausfuhrgenehmigung von nationalem Kulturgut zu treffen.
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Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter online beantragen
- Mit dem Online-Verfahren können Sie Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter online oder hybrid beantragen. - Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Vorab-Check, um feststellen zu können, ob Sie eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigen.
- Widerspruch oder in dem Fall, in dem der Verwaltungsakt von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.
- Weitere Informationen können der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Verwaltungsakts im konkreten Einzelfall entnommen werden.
Stand 18.03.2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)