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Kulturgut; Beantragung einer spezifisch offenen Ausfuhrgenehmigung in Mitgliedstaaten der EU durch Kirchen und Religionsgemeinschaften

Wenn Sie als Kirche oder als Religionsgemeinschaft ein bestimmtes Kulturgut regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifisch offene Genehmigung beantragen.

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