BayernPortal

Künstlersozialkasse; Einreichung von Tätigkeits- und Einkommensnachweisen zur Prüfung zum Ende der Berufsanfängerzeit

Sie haben als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger in den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit das Mindestarbeitseinkommen nicht erreicht? Dann müssen Sie der Künstlersozialkasse belegen, dass Sie erwerbsmäßig tätig sind.

Beschreibung
Bearbeitungsdauer
Fristen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors