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Künstlersozialkasse; Einreichung von Tätigkeits- und Einkommensnachweisen zur Prüfung zum Ende der Berufsanfängerzeit

Sie haben als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger in den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit das Mindestarbeitseinkommen nicht erreicht? Dann müssen Sie der Künstlersozialkasse belegen, dass Sie erwerbsmäßig tätig sind.

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