Kriegsopferrente für Waisen; Beantragung
Waisen von Opfern der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen
Sterben Geschädigte an den Folgen einer Schädigung, können deren Kinder eine monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) erhalten. Sterben leistungsberechtigte Geschädigte an schädigungsfremden Leiden, kann unter den gleichen Bedingungen wie bei der Witwenbeihilfe eine Waisenbeihilfe gewährt werden.
Die MEZ an Waisen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Sie wird längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt für Waisen, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein Freiwilliges soziales Jahr leisten oder infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Höhe der Waisenrente richtet sich danach, ob noch ein Elternteil lebt (Halbwaise) oder ob beide Elternteile verstorben sind (Vollwaise).
Im Einzelnen gelten seit 01.01.2024 folgende Leistungen:
Monatliche Entschädigungszahlung
Sie steht ohne Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse stets zu und beträgt monatlich 408 EUR für Halbwaisen und 638 EUR für Vollwaisen.
Eine MEZ erhalten nach dem Tode des Geschädigten seine Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Sie können den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.
keine
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
- Soziale Entschädigung für Geschädigte; Beantragung einer Entschädigungszahlung
- Soziale Entschädigung für Witwe/Witwer und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft; Beantragung einer monatlichen Entschädigungszahlung
- Soziale Entschädigung für hinterbliebene Eltern; Beantragung einer monatlichen Entschädigungszahlung
Stand 02.07.2025
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)