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Kosmetik; Meldung von unerwünschten Wirkungen und Gesundheitsschäden

Wenn Sie Kosmetik nutzen und unerwünscht Wirkungen auftreten, können Sie dies melden. Als Herstellungs- oder Handelsunternehmen müssen Sie den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.

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