kolleg24; Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses und der Vergütung
Das kolleg24 ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt. Dabei werden multimediale Angebote sowie Beratung an den kolleg24-Standorten genutzt.
Für den Unterricht beauftragen die Regierungen die erforderlichen Lehrkräfte.
Im Regelfall handelt es sich hier um hauptamtliche Lehrkräfte, die von den Regierungen für die Mitwirkung beim kolleg24 einen zusätzlichen Unterrichtsauftrag erhalten. Mit dem Formular "kolleg24 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses" beantragen die Kolleggruppenleiter den Abschluss des Unterrichtsauftrages bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Die Regierungen fertigen den Unterrichtsauftrag bzw. den Arbeitsvertrag aus.
Das kolleg24 gliedert sich in vier Halbjahre. Nach den Schulhalbjahren werden die Leistungen der Lehrkräfte mit dem Formular "kolleg24 - Antrag auf Vergütung" abgerechnet.
Vergütungsfähig sind die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Unterrichtsstunden, Aufsichtsstunden, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Lehrerkonferenzen sowie die Korrektur der Prüfungsaufgaben.
- Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim kolleg24 mitwirken
- Antrag auf Vergütung im Rahmen des kollegs24
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Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703)
Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
Rechtzeitig vor Beginn eines Lehrgangs bzw. des Schulhalbjahres reicht die Kolleggruppenleitung das Formular „kolleg24 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses“ für die Erstellung eines Nebenamtsauftrag bzw. eines Arbeitsvertrages ein.
Unmittelbar nach Beendigung des Halbjahres reicht die Lehrkraft über die Kolleggruppenleitung das Formular „kolleg24 – Antrag auf Vergütung“ für die Auszahlung der Vergütung ein.
keine
- Art. 81 ff. Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
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Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. September 2002, Az. II/5-P4003/1-6/97 993
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ergänzungsprüfung (APE)
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Die Kolleggruppenleitung reicht die erforderlichen Antragsformulare bei der Regierung ein, dort werden sie bearbeitet der Nebenamtsauftrag bzw. Arbeitsvertrag erstellt und die Vergütungsauszahlung veranlasst.
Die Leistungen werden von den Regierungen erbracht, wenn die Kolleglehrkraft die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Aufgaben tatsächlich geleistet hat.
Stand 17.08.2026
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)