BayernPortal

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors