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Hochspannungs-, Gas- und Wasserstoffleitungen; Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen zu Vorhaben in der Planfeststellung

Wer von einer Energieversorgungsleitung betroffen ist, für die ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird, kann Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

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