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Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich

Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

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