BayernPortal

Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Finanzministeriums und Bayerischen Gesundheitsministeriums

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen  Behörden können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang an die für Sie zuständige interne Meldestelle übermitteln.

Beschreibung
Fristen
Hinweise
Kosten
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors