Handwerksrolle; Mitteilung bei Änderung der persönlicher Daten der Betriebsleitung
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
keine
keine
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
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Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Stand 06.02.2026
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen und Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)