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Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz

Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz und möchten in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor mit Ihrer Ausnahmebewilligung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

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