Handwerksregister; Mitteilung der Änderung der Adresse der Betriebsstätte
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte
- bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
-
und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
keine
keine
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Erforderliche Unterlage/n
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Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
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Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
- Kontaktdaten
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Adresse der Betriebsstätten
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Angaben zum Betrieb:
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Stand 09.05.2025
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen (siehe BayernPortal)