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Grenzüberschreitende Abfallverbringung; Beantragung der Notifizierung

Abfälle, die nicht auf der "Grünen Liste" stehen oder die zur Beseitigung bestimmt sind, dürfen nur mit Zustimmung grenzüberschreitend verbracht werden. NEU: Ab 21.05.26 Nachweisführung für grenzüberschreitende Abfallverbringungen nur noch elektronisch

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