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Gewerbeabfall; Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen

Die Anlagenbetreiber genügen ihren Verpflichtungen grundsätzlich nur dann, wenn sie die Fremdkontrollen durch Stellen durchführen lassen, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt bekannt gegeben worden sind.
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