BayernPortal

Gewalttat; Beantragung einer Entschädigung

Personen, die durch eine körperliche oder psychische Gewalttat einen Gesundheitsschaden erleiden, können eine staatliche Entschädigung erhalten. Stirbt eine verletzte Person an den Folgen der Gewalttat, können auch ihre Hinterbliebenen einen Anspruch haben.

Beschreibung
Bearbeitungsdauer
Fristen
Hinweise
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors