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Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme

Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Menschen bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten, wenn sie an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen, die hiervon bedroht sind.

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