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Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten für Hersteller in Bayern; Beantragung der Zulassung als Kontrollstelle

Die Zulassung von privaten Kontrollstellen, ihre Überwachung und der Entzug der Zulassung obliegen der Landesanstalt für Landwirtschaft.

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