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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer EU-Gemeinschaftslizenz bzw. einer Genehmigung, Änderung oder Verlängerung

Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).
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