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Gefahrguttransport; Beantragung der Anerkennung als Schulungsveranstalter für die Ausbildung

Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie sich dafür durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.

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