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Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Eintragung
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.
Beschreibung
Ingenieuren steht unter bestimmtem Voraussetzungen die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu werden.
Fristen
keine
Kosten
Bis 31.12.2024: 70,00 EUR
Ab 01.01.2025: 100,00 EUR
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
-
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
- Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)
- Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiums
- bei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in
- Nicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur Tätigkeit
- Selbständig Tätige / leitend Angestellte:
- aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
- bei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldung
- bei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht
Verfahrensablauf
Es muss die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Verwandte Themen
Voraussetzungen
- Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
und - entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein
oder - Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.
Stand 16.07.2026
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)